Effiziente Lösungen
Schadensregulierung
In Deutschland sowie in vielen anderen Ländern ist die Schadensregulierung Sache der Kfz-Haftpflichtversicherung, sobald ein Kfz beteiligt ist und diese Versicherung bemüht wird. Dies liegt an der Pflichtversicherung von Kfz-Haltern (Kfz-Haftpflichtversicherung)
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ein Verkehrsunfall durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgewickelt werden kann. Wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 30 % über den Wiederbeschaffungswert liegen, kann auf Reparaturkostenbasis abgerechnet werden. Wenn die Reparaturkosten über dieser Wertgrenze sind, liegt ein eindeutiger Totalschaden vor und es ist dann nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert zu erstatten. Neben dem reinen Sachschadensersatz können die Versicherungsleistungen auch Abschleppkosten, Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Schutzkleidung von Motorradfahrern, Beerdigungskosten etc. umfassen.