Schadensregulierung

Effiziente Lösungen

Schadensregulierung

In Deutschland sowie in vielen anderen Ländern ist die Schadensregulierung Sache der Kfz-Haftpflichtversicherung, sobald ein Kfz beteiligt ist und diese Versicherung bemüht wird. Dies liegt an der Pflichtversicherung von Kfz-Haltern (Kfz-Haftpflichtversicherung)

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ein Verkehrsunfall durch die  Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgewickelt werden  kann. Wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 30 % über den Wiederbeschaffungswert  liegen, kann auf Reparaturkostenbasis abgerechnet werden. Wenn die  Reparaturkosten über dieser Wertgrenze sind, liegt ein eindeutiger Totalschaden vor und es ist dann nur die Differenz zwischen  Wiederbeschaffungswert und Restwert zu erstatten. Neben dem reinen Sachschadensersatz können die Versicherungsleistungen auch Abschleppkosten, Anwaltskosten,  Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Schutzkleidung von Motorradfahrern,  Beerdigungskosten etc. umfassen.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Bei einem Haftpflichtschaden ohne Teilschuld von Ihrer Seite rechne ich in der Regel direkt mit dem Schädiger ab. Sie müssen die Kosten für den Gutachter somit weder direkt begleichen noch vorstrecken.

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